Jan 11
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Früher wurden Kreditkarten nur von Banken ausgegeben. Heute geben Online-Händler, Fluggesellschaften, Versandhäuser und auch Mobilfunkanbieter Kreditkarten aus. Diese Kreditkarten sollen den Kunden zusätzliche Leistungen bieten. Gerade aber vor diesen Kreditkarten warnt nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Diese hat die sogenannten Co-Branding-Kreditkarten stichprobenartig geprüft und das Fazit der Verbraucherschützer ist vernichtend. Denn wer die Konditionen zu den Kreditkarten nicht sehr aufmerksam vergleicht, der kann leicht in eine Kostenfalle laufen.
Unter die Lupe genommen hatte die Verbraucherzentrale elf Kreditkarten mit Zusatzleistungen von Unternehmen wie eBay, Amazon, TUI, Vodafone und Otto. Im Visier: Das Kleingedruckte. Dabei locken alle Anbieter mit Prämien und Rabatten. Allerdings sind diese laut Verbraucherzentrale mehr oder weniger schmal was die Information angeht. Dabei lassen sich die Kreditkarten selbst wie jede andere Karte nutzen. Das heißt man kann damit im Geschäft bezahlen und auch am Geldautomaten Bargeld abheben. Doch wenn die Abbuchungen erst zum Monatsende vorgenommen werden, dann werden keine Zinsen fällig. Wenn jedoch Teilzahlung bzw. ein “Revolvierender Kredit” beantragt wurde, dann wird lediglich ein kleiner Betrag der Kartenrechnung abgebucht. Den Rest kann man zu durchschnittlich 13 Prozent Zinsen tilgen.
Eine richtige Kostenfalle können jedoch die Jahresgebühren und die Kosten für Abhebungen am Geldautomaten werden. Denn die Unternehmen sind in keinem Bankenverbund und aus diesem Grund ist es den Verbrauchern auch nicht möglich am einen oder anderen Geldautomaten sogar kostenlos an Bargeld zu kommen. Doch bei den Bonus-Kreditkarten werden Summen von 2 und 3 Prozent des Abhebebetrags fällig, der Schnitt liegt bei mindestens 5 Euro. Und der Einsatz der Kreditkarte im Ausland ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.